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   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 5 S 3279/86   

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VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 5 S 3279/86 (https://dejure.org/1987,3847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1987 - 5 S 3279/86 (https://dejure.org/1987,3847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 5 S 3279/86 (https://dejure.org/1987,3847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 299
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Als legitime Ziele im Sinne des Straßengesetzes sind aber auch allgemein die Verbesserung bestehender Verkehrsverbindungen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Beseitigung sonstiger Gefahrenquellen oder die Erschließung bisher infrastrukturell benachteiligter Räume anerkannt (vgl. Senatsurteil vom 15.12.1987 - 5 S 3279/86 - VBlBW 1988, 299, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Die Durchführung behördeninterner Koordinierungsgespräche und Besprechungen vor oder nach dem Erörterungstermin verstößt weder gegen die Regelung des § 73 Abs. 6 LVwVfG noch gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. Senatsurteil vom 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).

    Im übrigen kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber bei der Aufstellung des Bedarfsplans von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist (vgl. bereits Senatsurt.v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -), so daß die diesbezüglichen (pauschalen) Vorwürfe der Kläger schon im Ansatz unerheblich sind.

    Dies geschah im Anschluß an das Senatsurteil vom 15.12.1987 - 5 S 3279/86 - betreffend den Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums F vom 06.10.1986 für den Bauabschnitt Umgehung L im Zuge der A 98. In der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung vom 24.11.1989 - 4 C 41/88 - (NVwZ 1990, 860) hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt, daß die Verbesserung überregionaler Verkehrsverbindungen (leistungsfähige West-Ost-Verbindung, Lückenschluß im Autobahnnetz) ein nach dem Fernstraßengesetz legitimerweise anzustrebendes Planungsziel sei und daß die dem planerischen Ziel zugrundeliegende Vorstellung, ein insoweit geschlossenes Autobahnnetz werde zu einer Entlastung vorhandener Bundesstraßen führen und die Verwirklichung der in § 1 Abs. 1 FStrG umschriebenen verkehrlichen Ziele fördern, einleuchtend sei; hierzu bedürfe es keines Nachweises eines konkreten Verkehrsbedarfs, der wegen seines prognostischen Gehalts ohnedies mit planerischen Unsicherheiten belastet sei; dabei stelle es kein wesentliches Hindernis dar, daß der schweizerische Kanton Schaffhausen derzeit nicht bereit sei, eine Verbindungsautobahn über sein Gebiet zu bauen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Insoweit wäre der Senat nicht an die weitere Ziele nennende Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 , a.A. noch Senatsurt. v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Insoweit wäre der Senat nicht an die weitere Ziele nennende Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 , a.A. noch Senatsurt. v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

    Insoweit wäre der Senat nicht an die weitere Ziele nennende Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 , a.A. noch Senatsurt. v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    Insoweit wäre der Senat nicht an die weitere Ziele nennende Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 , a.A. noch Senatsurt. v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05

    Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des

    Insoweit wäre der Senat nicht an die weitere Ziele nennende Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 , a.A. noch Senatsurt. v. 15.12.1987 - 5 S 3279/86 -).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 3 K 3972/06

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Landstraße L 239 n

    § 75 Abs. 4 VwVfG NRW ist auch nicht analog auf sog. "steckengebliebene" Vorhaben - vgl. VG München, Beschluss vom 1. Dezember 2005, a.a.O. sowie insbesondere Stoermer, a.a.O., S. 308 f. unter Hinweis auf die gegenteilige ältere Rechtsprechung" (u.a. VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 S 3279/86 -, VBlBW 1988, S. 299 ff., S. 301) - anzuwenden mit der Folge, dass ein Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf einer Frist von fünf bzw. zehn Jahren (nach der vorläufigen Baueinstellung) außer Kraft tritt.
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1544

    Wasserschutzgebiet; fehlender Hinweis auf materielle Präklusion in der

    Die Neutralitätspflicht der Normsetzungsbehörde schließt es auch nicht aus, dass diese sich darum bemüht, bestehende rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die Verordnung aus dem Wege zu räumen, soweit dadurch nicht die Belange sonstiger (privater) Verfahrensbeteiligter unangemessen zurückgestellt werden (vgl. VGH BW vom 15.12.1987, VBlBW 1988, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1992 - 8 S 2881/91

    Zur vergleichenden Bewertung verschiedener Trassen durch die

    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob sich die Planrechtfertigung in Übergangsfällen der vorliegenden Art aus der zwischenzeitlich erfolgten Änderung des § 1 des Fernstraßenausbaugesetzes durch Art. 27 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I S. 1221) ergibt, wonach die Feststellung des Bedarfs auch für die Planfeststellung nach § 14 FStrG verbindlich ist, oder ob diese Aufnahme - wie bisher - nur als gewichtiges Indiz für die Rechtfertigung zu werten ist (vgl. BVerwGE 72, 282 sowie das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 15.12.1987 - 5 S 3271/86 - VBlBW 1988, 299).
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